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Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 4
87665 Mauerstetten
Postfach 1110
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