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Motorisiertes Luftfahrzeug; Beantragung einer Außenstarterlaubnis oder Außenlandeerlaubnis

Für Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze sind Außenstart- und -landeerlaubnisse erforderlich.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern

  • Zu finden in
    Regierung von Mittelfranken Außenstelle Nürnberg Flughafenstraße
    Sprechzeiten
    • Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern

      Zuständigkeit Mittelfranken und Allgemeinerlaubnis
      Telefon: +49 (0)911 52700-31

      Zuständigkeit Unterfranken
      Telefon +49 (0)911 52700-25

      Zuständigkeit Oberfranken und Oberpfalz
      Telefon +49 (0)911 52700-32

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