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Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.

Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:30 Uhr
Do
13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Postanschrift

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg