Lebensmittelchemiker/in; Beantragung der Anerkennung der Berufsqualifikation
Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" und in Deutschland als Angehöriger eines Mitgliedstaats der EU/EWR bzw. eines Drittstaates benötigen Sie eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung.
Beschreibung
Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" benötigen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie eines Drittstaates eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung. Bayernweit zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Regierung von Oberbayern.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweis über die Staatsangehörigkeit
-
Erforderliche Unterlage, bayernweit:
Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrung
in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
Kosten
ca. 150 Euro
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Klage zum Verwaltungsgericht
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Stand: 30.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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