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Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung

Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.

Stadt Straubing

Jagd, Fischerei- und Waffenwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Mi
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und

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Hausanschrift

Theresienplatz 2
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 0352
94303 Straubing