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Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck