Prüfungswesen; Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter sind ebenso wie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband Organe der kommunalen Finanzkontrolle. Bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).
Description
Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Bei der Auswahl der Prüfungsgebiete sind Umfang, Schwierigkeit und finanzielle Bedeutung der verschiedenen Prüfungsgebiete zu berücksichtigen. Prüfungsmethode und -umfang sind im Rahmen der einschlägigen Vorschriften dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer überlassen.
Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 106 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 105 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 43 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 10 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung - VGemO)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 9 Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)
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Status: 22.01.2021
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