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Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet IV/3 - Untere Denkmalschutzbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Außerdem nach telefonischer Vereinbarung

Hausanschrift

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.