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Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.