Logo Bayernportal

Kommunale Unternehmen; Anzeige von Entscheidungen der Kommune

Die Kommunen können Unternehmen als Eigenbetrieb, selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben. Bestimmte Entscheidungen der Kommunen sind der Rechtsaufsichtsbehörde rechtzeitig vorzulegen.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen