Kommunale Bücherei / Bibliothek; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können von der Stadt und Gemeinde Gebühren erhoben werden.
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Die Gebühren für die Benutzung einer kommulane Bücherei oder Bibliothek können in einer Satzung festgelegt werden.
Sie können sich über die Gebühren der vor Ort informieren oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.
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Status: 04.12.2020
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