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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Stadt Neustadt a.d.Donau

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:

Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau

Postanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau