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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön