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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 101 - Zentrale Verwaltungsaufgaben Hauptverwaltung

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Hausanschrift

Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf

Postanschrift

Hammelburger Str. 14

97717 Euerdorf

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales