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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Sachsen b.Ansbach

Gemeinde Sachsen b.Ansbach

Hausanschrift

Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach

Postanschrift

Hauptstr. 22

91623 Sachsen b.Ansbach

Telefon

+49 9827 9220-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales