Logo Bayernportal

Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - nicht zuordenbar

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

Hausanschrift

Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

Postanschrift

Kirchplatz 6

89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

Telefon

+49 7302 9600-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales