Logo Bayernportal

Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren - Geschäftsleitung

Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren

Hausanschrift

Marktplatz 6
87724 Ottobeuren

Postanschrift

Marktplatz 6

87724 Ottobeuren

Telefon

+49 8332 9219-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales