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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Dachau

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Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 2 - 6
85221 Dachau

Postanschrift

Postfach 1869

85208 Dachau

Telefon

+49 8131 75-0

Webseite

www.dachau.de

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales