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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Markt Weilbach

Markt Weilbach

Hausanschrift

Hauptstr. 59
63937 Weilbach

Postanschrift

Hauptstr. 59

63937 Weilbach

Telefon

+49 9373 9719-0

Webseite

www.weilbach.de

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales