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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen - BayernPortal

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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

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Stand: 14.03.2023

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal

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