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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Dörfles-Esbach - Hauptamt

Gemeinde Dörfles-Esbach

Hausanschrift

Rosenauer Str. 12
96487 Dörfles-Esbach

Postanschrift

Rosenauer Str. 12

96487 Dörfles-Esbach

Telefon

+49 9561 2333-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales