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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf. - Technisches Bauamt

Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Hausanschrift

Herrnstr. 1
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Herrnstr. 1

92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales