Gewerbeaufsicht; Informationen zur Prüfung gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind Empfänger verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen aus den Bereichen Anlagensicherheit, Schutz bestimmter Personengruppen und Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt.
Beschreibung
Für den Betrieb bzw. die Errichtung bestimmter technischer Anlagen, die Durchführung bestimmter Tätigkeiten, bestimmte Vorkommnisse und bei möglichen Gefährdungen von Beschäftigten durch die von ihnen durchgeführten Tätigkeiten sind Anzeigen bei der Gewerbeaufsicht erforderlich, sofern nicht sogar eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist.
Nachfolgend sind die wichtigsten Bereiche aufgeführt, in denen gesetzlich eine Anzeige beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vorgeschrieben ist:
- Beschäftigung einer schwangeren Frau sowie Ausbildung einer schwangeren Frau im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung
- tödlicher Arbeitsunfall mit bestimmten Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung
- Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnisch Einrichtungen von bestimmten Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung versagt haben
- Unfall oder Betriebsstörung, der bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt haben
- Krankheits- und Todesfall, der durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verursacht worden ist
- Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann
- Begasungen und Schädlingsbekämpfungen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen
- Unfall, der beim Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen eintritt
- Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Betrieb von bestimmten Röntgeneinrichtungen
- Baustellen mit bestimmter Dauer bzw. Umfang der Arbeiten
- Arbeiten in Druckluft
- Abhandenkommen eines Erlaubnisbescheides bzw. eines Befähigungsscheines
Formulare
Wenn Sie unter "Vor Ort" einen Ort wählen, wird ggf. die Anschrift der zuständigen Stelle vorausgefüllt.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Anzeige nach § 14 Satz 2 und 3 des Sprengstoffgesetzes - Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 1 und 2
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Sprenganzeige - Anzeige nach § 1 der 3. Sprengverordnung (SprengV)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Befähigungsschein nach § 18 Abs. 2 der Druckluftverordnung zur Ausübung der Tätigkeit als Fachkundiger im Sinne des § 18 Abs.1 der DruckLV
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 1 Abs. 1 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung) [Dateiformat: pdf]
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis
- Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
- Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
- Mutterschutz; Informationen
- Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb bzw. Anzeige des Betriebs
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Übermittlung von Prüfberichten durch Sachverständige
- Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen; Anzeige
- Untersuchungsberechtigungsschein; Beantragung
Stand: 08.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.