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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung - BayernPortal

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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Beschreibung

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Rechtsgrundlagen

Stand: 01.08.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Für Sie zuständig

 
 

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