Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Description
Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Status: 14.12.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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General overview of procedures
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