Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von offenen Ganztagsangeboten
Der Freistaat Bayern fördert offene Ganztagsangebote an Schulen. Offene Ganztagsangebote werden auf Antrag des Schulaufwandsträgers genehmigt.
Description
Zweck
Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische Unterstützung. Bayern setzt mit Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele in den Mittelpunkt. Die Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ganztagsschulen in Bayern sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.
Gegenstand
Für offene Ganztagsangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes Fördermittel zur Verfügung.
Art- und Höhe
Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro offener Ganztagsgruppe (bis 16 Uhr) und Schuljahr derzeit zwischen 23.232,00 und 37.536,00 Euro an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten ein Budget pro Gruppe und Schuljahr zwischen 29.654,00 und 43.958,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 6.422,00 Euro.
Kurzgruppen im offenen Ganztag (Jahrgangsstufe 1-4) werden an Kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit einem Betrag von 5.847,00 Euro gefördert. Kurzgruppen des offenen Ganztags an staatlichen Schulen erhalten ein Budget in Höhe von 11.694,00 Euro, wobei auch hierbei ein Anteil des Sachaufwandsträgers in Höhe von 5.847,00 Euro enthalten ist.
Zuwendungsempfänger
Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.
Prerequisites
Die Förderung eines offenen Ganztagsangebotes setzt u. a. voraus, dass
- an mindestens vier Wochentagen ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bis grundsätzlich 16 Uhr bereitgestellt wird,
- an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebes für die teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird und
- die Bildungs- und Betreuungsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
Procedure
Der Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr – bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt – bei der zuständigen Regierung zu stellen.
Die Staatliche Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter.
Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des offenen Ganztagsangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.
Deadlines
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Anträge auf Genehmigung/Förderung offener Ganztagsangebote
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siehe unter "Antragsunterlagen offener Ganztag"
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Verwendungsnachweis für Offene Ganztagsschule in kommunaler und freier Trägerschaft an Grundschulen und Förderzentren der Jahrgangsstufen 1 bis 4
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Verwendungsnachweis für Offene Ganztagsschule an kommunalen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft ab Jahrgangsstufe 5
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Portfolioübersicht zur Prüfung der Qualifikation als OGTS-Koordinator (zentraler Ansprechpartner für die Schulleitung) eines offenen Ganztagsangebots
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Fees
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 6 Abs. 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
GVBl. 2000 S. 414, 632; BayRS 2230-1-1-K
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Legal bases, Bavaria-wide:
Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693 (BayMBl. Nr. 227)
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Legal bases, Bavaria-wide:
Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 694 (BayMBl. Nr. 228)
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Status: 12.10.2020
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