Krankheit und Behinderung; Beratung
Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Informationen über gesetzliche Hilfe, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangebote. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatung. Das Gesundheitsamt berät auch bei mit der Behinderung zusammenhängenden familiären und persönlichen Fragen.
Fristen
Keine
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: GDG: Art. 7 Aufklärung, Information, Prävention - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Stand: 12.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.