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Photovoltaikanlage; Anmeldung

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01

53105 Bonn

Telefon

+49 228 14-0

Leistungsdetails

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben möchten, müssen Sie die Anlage registrieren lassen.

Eine Meldung bei der Bundesnetzagentur ist immer dann nötig, wenn Sie die Anlage neu in Betrieb nehmen oder etwas an einer bestehenden Anlage ändern. Dies gilt auch dann, wenn Sie den erzeugten Strom direkt vermarkten wollen. Auch für den Anspruch auf Einspeisevergütung ist die Anmeldung Voraussetzung. Sie müssen die Anlage nur dann nicht melden, wenn Sie den Strom ausschließlich für den eigenen Gebrauch betreiben oder wenn die Anlage nicht aktiv ist.

Sie müssen die Photovoltaikanlage selbst anmelden. Installateure oder andere Dritte sind dazu nicht berechtigt

 Die Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage muss vorliegen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Ihre Anlage müssen Sie online auf dem Photovoltaik-Meldeportal anmelden:

  • Registrieren Sie sich beim PV-Meldeportal. Sie bekommen dann einen Aktivierungslink, den Sie betätigen müssen.
  • Über das PV-Meldeportal können Sie Angaben zu neu installierten PV-Anlagen dann direkt an die Bundesnetzagentur übermitteln.
  • Sie erhalten dann eine schriftliche Registrierungsbestätigung.
  • Wenn Sie die gemeldeten Daten zu Ihrer PV-Anlage oder Ihre Angaben als Anlagenbetreiber ändern möchten, können Sie dies ebenfalls direkt über das PV-Meldeportal tun.

In Ausnahmefällen können Sie Ihre Photovoltaik-Anlagen auch per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.

  • Bitte drucken Sie sich das Formular zur Meldung aus, füllen Sie es aus und senden Sie es an die Bundesnetzagentur
  • Wenn Sie Ihre Anlage schriftlich melden, können Sie nicht über das PV-Meldeportal einsehen und bearbeiten

keine

  • Anmeldung: frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage

Hinweis: den im Vorjahr erzeugten Strom "Abrechnungsrelevante Daten" müssen Sie bis zum 28. Februar des Folgejahres mitteilen.

keine

Stand: 21.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen