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Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 2
84405 Dorfen
Postfach 11 55
84401 Dorfen