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Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeipräsidium Oberpfalz

Polizeipräsidium Oberpfalz

Hausanschrift

Bajuwarenstraße 2c
93053 Regensburg

Postanschrift

Postfach 110440

93017 Regensburg

Telefon

+49 941 506-0

Leistungsdetails

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.

kostenlose Beratung

Stand: 03.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration