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Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung

Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.

Landratsamt Kulmbach

33 Baurecht (Bauleitplanung, Bauordnung und Denkmalpflege)

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:45 Uhr - 15:00 Uhr
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Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:

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Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
Do: 07:30 - 17:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

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Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach