Motorsportliche Veranstaltung; Beantragung einer Erlaubnis
Motorsportliche Veranstaltungen - sowohl im Straßenraum als auch auf sonstigen Flächen - bedürfen der Erlaubnis.
Description
Eine motorsportliche Veranstaltung, die nicht ausschließlich auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden soll, bedarf der sicherheitsrechtlichen Erlaubnis der Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint. Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Zum Schutz dieser Rechtsgüter können die Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte Anordnungen für den Einzelfall treffen.
Für motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich bzw. teilweise auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden sollen, bedarf es nur bzw. zusätzlich einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Prerequisites
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft. Der Antrag muss auf jeden Fall Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten.
Deadlines
Keine, frühzeitige Antragstellung ist jedoch anzuraten.
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Antrag mit Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Forms
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Fees
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)
Veranstaltung von Vergnügungen
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Übermäßige Straßenbenutzung
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related issues
Status: 05.02.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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