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Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.

Landratsamt Kronach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
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und

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Do
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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96317 Kronach

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Güterstraße 18
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