Wehrdienst; Wehrdienstbeschädigung
Description
Bei gesundheitlichen Schädigungen wird für die Folgen der Schädigung nach Beendigung des Dienstverhältnisses Versorgung gewährt. Stirbt der Soldat an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung, erwerben seine Hinterbliebenen einen Versorgungsanspruch. Art und Höhe der Leistungen entsprechen jenen für Kriegsopfer; lediglich im Rahmen der Heilbehandlung und bei Arbeitsunfähigkeit bestehen einige Abweichungen.
§§ 80-83 Soldatenversorgungsgesetz
Bundeswehrverwaltung (Bundeswehr-Dienstleistungszentren)
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Status: 26.01.2021
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Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen
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