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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-,Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Stadt Waldsassen

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Basilikaplatz 3
95652 Waldsassen

Postanschrift

Postfach 1309
95646 Waldsassen