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Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns

Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Landratsamt Passau

Bauwesen (rechtlich)

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

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Domplatz 11
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