Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung
Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich.
Description
Außerdem müssen Sie die Bezugsfertigkeit oder das Freiwerden des Wohnraums und den voraussichtlichen Zeitpunkt sowie die Veräußerung von Wohnraum und die Begründung von Wohneigentum unverzüglich schriftlich mitteilen.
Prerequisites
Eine Genehmigung für die Selbstnutzung wird erteilt, wenn Sie die für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins maßgeblichen Einkommensgrenzen einhalten.
Das Leerstehenlassen der Wohnung für einen längeren Zeitraum als drei Monate wird genehmigt, wenn eine Vermietung nicht möglich ist und dem Förderzweck nicht auf andere Weise entsprochen werden kann.
Die Genehmigung zur Nutzung des Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken kann nur bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen oder privaten berechtigten Interesses erteilt werden; die zuständige Stelle entscheidet dabei nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie kann dabei einen angemessenen Geldausgleich oder die Einräumung von Bindungen mit insgesamt gleichem Wert an anderem Wohnraum verlangen.
Forms
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Fees
20,00 bis 2.500,00 Euro
(Tarif-Nr. 2.I.2/4 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 6 Abs. 3 Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern ( Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz - BayWoBindG)
Freistellung, Entlassung aus den Bindungen, Sicherung der Zweckbestimmung, besondere Wohnformen
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 1 Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)
Landratsämter, Kreisfreie Städte
- Legal bases, Bavaria-wide: Nrn. 24 und 9 Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsrechts (VVWoBindR)
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 16 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
Sicherung der Zweckbestimmung
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related issues
Status: 16.11.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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