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Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Postfach 1432
84498 Altötting