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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Wohnungsangelegenheiten - Sachgebiet 23

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.

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83646 Bad Tölz

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