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Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung

Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 27 Gesundheit

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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96215 Lichtenfels

Postanschrift

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96215 Lichtenfels