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Verwaltungsgerichtsverfahren; Beantragung eines einstweiligen Rechtsschutzes

Wenn Sie befürchten, dass z. B. durch den Vollzug eines angegriffenen Verwaltungsakts oder durch das Vorenthalten einer begehrten Leistung nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen, können Sie beim Gericht der Hauptsache einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Hausanschrift

Haidplatz 1
93047 Regensburg

In der Fußgängerzone gelegen, Anfahrt mit öffentl. Verkehrsmittel: Altstadtbus, Haltestelle Haidplatz bzw. Linien 1, 2A/2B, 4, 11, 17, Haltestelle Fischmarkt

Postanschrift

Postfach 110165
93014 Regensburg