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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 23 - Gewerbe-, Gesundheits- und Veterinärrecht

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