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Immobiliardarlehensvermittler/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Um Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Online-Verfahren

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Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

Für Sie zuständig

Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

Hausanschrift

Nibelungenstraße 15
94032 Passau

Postanschrift

Nibelungenstraße 15

94032 Passau

Telefon

+49 851 507-0

Leistungsdetails

Um Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler zu beantragen zu können, müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen. Hierfür können Sie eine Sachkundeprüfung ablegen.

Wenn Sie die Sachkundeprüfung ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer zu einem bestimmten Prüfungstermin anmelden.

Die Prüfung wird an maximal acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen.

Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zu der Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich jedoch intensiv inhaltlich vorbereiten.

Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.

Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind.

Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie darüber einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.

  • Um sich zu der Prüfung anzumelden, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Für eine Befreiung vom praktischen Teil der Prüfung müssen Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.

Sie melden sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl mit einem Anmeldeformular oder über eine Anmeldemaske für die Sachkundeprüfung an.

  • In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
  • Wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingegangen ist und noch freie Plätze vorhanden sind, erhalten Sie von der Industrie und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit weiteren Informationen sowie einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, können Sie die praktische Prüfung ablegen.
  • Wenn Sie den schriftlichen und den praktischen Prüfungsteil bestanden haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
  • Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird.

Mit dem Sachkundenachweis können Sie dann die Erlaubnis für Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler beantragen.

Die IHK erhebt Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung.

Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.

  • Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und der Anmeldefrist der jeweiligen Industrie und Handelskammer.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen nach Ablegen der Prüfung bekannt gegeben. Die Dauer zwischen der Prüfung und der Ergebnisbekanntgabe ist abhängig von der der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.
Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.