Sonderfonds Corona-Pandemie; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie
Der Freistaat Bayern erstattet den bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen die ihnen anlässlich des Katastropheneinsatzes zur Bewältigung der Corona-Pandemie entstandenen Einsatzkosten.
Description
Zweck
Ausgleich der den Katastrophenschutzbehörden und den zur Katastrophenhilfe verpflichteten Organisationen bei der Bewältigung der Katastrophenlage „Corona-Pandemie“ in der Zeit vom 16. März 2020 bis zum 16. Juni 2020 entstandenen bzw. in diesem Zeitraum veranlassten Einsatzkosten.
Gegenstand
Erstattet werden insbesondere Aufwendungen für folgende typischen Einsatzmaßnahmen:
- Einrichtung der Führungsgruppe Katastrophenschutz samt Fachberater und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft während des Vorliegens der Katastrophe
- Ernennung eines Versorgungsarztes, gegebenenfalls mit Arbeitsstab
- Einrichtung und Betrieb von SARS-CoV-2-Schwerpunktpraxen
- Einrichtung und Betrieb von SARS-CoV-2-Teststellen
- Ernennung eines Ärztlichen Leiters FüGK (ÄL FüGK), gegebenenfalls mit weiterem Personal
- Anordnung der Verlegung von Patienten durch ÄL FüGK (soweit nicht Abrechnung im Rahmen des BayRDG möglich)
- Einrichtung und Betrieb von Hilfskrankenhäusern
- Bereitstellung ergänzender Transportkapazitäten für den Rettungsdienst (soweit nicht Abrechnung im Rahmen des BayRDG möglich)
- Einsatz von Kräften aus dem Pflegepool
- Verteilung von Schutzausrüstung an Bedarfsträger
- Dezentrale Beschaffung von Schutzausrüstung zur Verteilung an die Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich
- Nähen von Schutzausrüstung
- Heranziehung von Personen
- Heranziehung von Gerätschaften
- Sonstige Einsatzmaßnahmen
Erstattungsempfänger
- die Landkreise und kreisfreien Gemeinden als Träger der Aufwendungen der Kreisverwaltungsbehörden (Katastrophenschutzbehörden),
- die kreisangehörigen Gemeinden,
- die Verwaltungsgemeinschaften,
- die Bezirke,
- die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- die freiwilligen Hilfsorganisationen und
- die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege.
Art und Höhe
Erstattungen werden ohne Eigenbeteiligung für Aufwendungen gewährt, die
- in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen,
- notwendig waren, um eine drohende Gefahr abzuwenden oder hohe Sachschäden zu vermeiden und
- im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie angemessen und wirtschaftlich vertretbar waren.
Eine Erstattung entfällt, wenn die Aufwendungen durch andere Mittel ausgeglichen werden (zum Beispiel Verrechnung) beziehungsweise ausgeglichen werden können (zum Beispiel durch die Sozialversicherungsträger). Die Feststellung der Katastrophe ändert nichts an zivil- oder öffentlich-rechtlichen Kostentragungspflichten. Doppelerstattungen durch zusätzliche Inanspruchnahme anderer Corona-Maßnahmen sind ausgeschlossen.
Die Erstattung erfolgt ohne Rechtanspruch im Rahmen der im Sonderfonds Corona-Pandemie hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. Daneben oder darüberhinausgehend ist eine Erstattung von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds nicht möglich.
Prerequisites
Die einzelnen Erstattungsvoraussetzungen können der Richtlinie zur Erstattung der Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie (SARS-CoV-2-Einsatzkostenerstattungsrichtlinie) entnommen werden. Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.
Procedure
Die Anträge sind mit Sachbericht bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Diese leitet diese nach einer Vorprüfung an die Regierung weiter, die über die Anträge entscheidet.
Überregional tätige zur Katastrophenhilfe Verpflichtete Organisationen (deren Zuständigkeitsbereich mehr als vier Kreisverwaltungsbehörden umfasst) reichen ihren Antrag direkt bei der für den Ort ihres Sitzes zuständigen Regierung ein.
Es können Teilanträge zu einzelnen Kostenblöcken (Themenbereichen) gestellt werden. Die Anträge sollen für den jeweiligen Themenbereich abschließend sein und einen relevanten Umfang umfassen.
Deadlines
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Antrag auf Gewährung einer Erstattung für den Ausgleich der entstandenen Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie entsprechend BayKSG mit Verwendungsnachweis
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- Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung
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Fees
Legal bases
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Richtlinie zur Erstattung der Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie (SARS-CoV-2-Einsatzkostenerstattungsrichtlinie)
vom 16.07.2020, Az. D5-2258-4-5 und G7VZ-G8000-2020/122-433
Remedy
Verwaltungsgerichtliche Klage (Verpflichtungsklage)
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Status: 03.10.2020
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