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Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Hausanschrift

Partenkirchner Straße 52
82490 Farchant

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Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen