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Testament und Erbvertrag; Hinterlegung zur amtlichen Verwahrung

Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht - Nachlassgericht - in amtliche Verwahrung gegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese im Erbfall gefunden werden und vor Fälschung oder Beschädigung geschützt sind.

Amtsgericht Rosenheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1189
83013 Rosenheim