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Asylbewerber; Beantragung von Leistungen

Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

54 Personenstands- und Ausländerwesen

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