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Familienplanung; Beantragung einer kommunalen Förderung

Kommunen können finanzielle Hilfen für die Familienplanung gewähren (z. B. aus dem Familienplanungsfonds).

Für Sie zuständig

Landratsamt Rottal-Inn - SG 61 - Amt für Jugend und Familie

Leistungsdetails

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt oder - soweit sie von der Behörde erfasst wurden - nachfolgend.

Stand: 26.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales