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Verwaltungsgerichtsverfahren; Einreichung einer Klage zum Verwaltungsgericht

Mit einer Klage können die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) oder die Verpflichtung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) verlangt werden. Auch sind Feststellungs- und Leistungsklage sind möglich.

Bayerisches Verwaltungsgericht München

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