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Verwaltungsgerichtsverfahren; Einreichung einer Klage zum Verwaltungsgericht

Mit einer Klage können die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) oder die Verpflichtung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) verlangt werden. Auch sind Feststellungs- und Leistungsklage sind möglich.

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Hausanschrift

Haidplatz 1
93047 Regensburg

In der Fußgängerzone gelegen, Anfahrt mit öffentl. Verkehrsmittel: Altstadtbus, Haltestelle Haidplatz bzw. Linien 1, 2A/2B, 4, 11, 17, Haltestelle Fischmarkt

Postanschrift

Postfach 110165
93014 Regensburg