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Werkfeuerwehr; Beantragung der Anerkennung

Die Feuerwehr eines Betriebs oder einer Einrichtung kann auf Antrag des Inhabers oder Trägers als Werkfeuerwehr anerkannt werden.

Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 10 - Staatsrecht, Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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